EIN WOHNUMFELD, DAS VERBINDET –

WO KOMFORT AUF GRÜN TRIFFT

EIN WOHNUMFELD, DAS VERBINDET – WO KOMFORT AUF GRÜN TRIFFT

GEBÄUDE-INFRASTRUKTUR

Zu jeder Wohnung gehört ein separater Kellerraum im Untergeschoss sowie ein nummerierter Pkw-Stellplatz in der Tiefgarage. Ebenfalls im Untergeschoss befindet sich ein gemeinschaftlicher Fahrradraum sowie eine Fläche zum Abstellen von Kinderwagen, Rollatoren o.ä.. Zusätzlich sind vor beiden Eingangsbereichen weitere Fahrradbügel für Besucher vorgesehen. Die Müllentsorgung erfolgt über ein modernes Unterflursystem.

IHR KLEINES NATURPARADIES – GEMEINSCHAFTLICH UND PRIVAT

Die Wohnungen im Erdgeschoss verfügen über eine Terrasse sowie ein Gartenstück zur privaten Nutzung. In den Obergeschossen können Sie die lauen Sommerabende auf der Loggia oder der Dachterrasse genießen.

Die Gartenanlage wird nach dem Freiflächengestaltungsplan eines Landschaftsarchitekten angelegt und bepflanzt. Im Innenhof des Carrés entsteht eine zentrale Grünfläche mit Spielplatz für alle Bewohnerinnen und Bewohner. Die Gartenanteile der Wohnungen im Erdgeschoss werden mit Heckenpflanzungen zu Nachbarn, Wegen und dem Spielplatz abgegrenzt. Die Gebäude sind zusätzlich mit einer klimaregulierende Fassadenbegrünung versehen. Die Wege im Quartier werden eine Beleuchtung erhalten. Bäume und Hecken strukturieren die gesamte Gartenanlage.

Weitere Informationen

Maßnahmenkatalog Barrierefreies Bauen (PDF, Stand: November 2020, 2 MB)
Vorläufiger Energieausweis D1 (PDF, Stand: Oktober 2024, 970 kB)
Vorläufiger Energieausweis D2 (PDF, Stand: Oktober 2024, 970 kB)

Attraktive Investitionschancen für Kapitalanleger

 

Dank des Wachstumschancengesetzes bieten sich derzeit hervorragende Chancen für Investitionen in private Kapitalanlagen. Die Bundesregierung hat   die „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) vorrübergehend für 6 Jahre für neu gebaute Wohnimmobilien angepasst. Dies bedeutet: Wenn Sie jetzt eine Neubau-Immobilie erwerben und diese vermieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen jährlich bis zu 5 % der Anschaffungskosten des Gebäudes bzw. in den Folgejahren vom Restwert, steuerlich geltend machen.

Nutzen Sie diese Gelegenheit und investieren Sie in eine Eigentumswohnung im Uffhauser Carré in Freiburg-Haslach.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die degressive Abschreibung (AfA):

  • Vermietung der Wohnung
  • notariell geschlossener Kaufvertrag zwischen dem 30.09.2023 und dem 30.09.2029
  • Erwerb vor oder im Jahr der Fertigstellung
  • Effizienshausstandard 55

 

Disclaimer:

Die Hinweise zu den steuerlichen Vorteilen dienen allgemeinen Informationszwecken. Es handelt sich dabei weder um eine rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung, noch kann es eine individuelle Beratung ersetzen. Konkrete steuerliche Fragen im Einzelfall können abschließend nur von einem Steuerberater geprüft und geklärt werden.

Diese Website dient als werbliche Information und stellt kein verbindliches Vertragsangebot und keine Vertragsgrundlage dar.

Die Abbildungen, Illustrationen und Visualisierungen einschließlich Modelbilder, Umgebungsdarstellungen, Außengestaltungspläne, Grundrisse, Ansichten, Beschreibungen, Ausstattungen, Flächenangaben etc. sind unverbindlich, stellen den vorläufigen Stand in ähnlicher Weise dar und können von der späteren tatsächlichen Ausführung abweichen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Für den Inhalt der Website sind nur die bis zum unten genannten Erstellungszeitraum bekannten Sachverhalte maßgebend.

Berechnungen zu Aufwänden, Kosten, Ertrag und Steuern erfolgen ohne Gewähr. Sie stellen unverbindliche Schätzungen und Prognosen dar, die beispielhaft und nicht abschließend sind, insbesondere was zukünftige Entwicklungen der Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten betrifft. Eine Haftung für solche, insbesondere von dritter Seite erstellte Berechnungsbeispiele etc., übernehmen wir nicht. Diese werden nicht Vertragsbestandteil.

Bei den Wohnflächen handelt es sich um gerundete Circa-Angaben. Sie wurden anhand der zum Zeitpunkt der Baueingabe (spätestens aber der Erstellung der Website) gültigen Wohnflächenverordnung ermittelt. Loggia- und Dachterrassenflächen wurden aufgrund ihrer Ausrichtung, Lage, Nutzbarkeit, Aussicht, etc. mit ½ ihrer Grundfläche angesetzt. Maßabweichungen gegenüber den Baueingaben und genehmigten Plänen sind möglich.

Das Angebot ist freibleibend und steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzung. Sämtliche dargestellten Möblierungen, Anordnungen von Kücheneinrichtungen, Sanitärgegenstände und sonstige Einrichtungen sowie die Gestaltung und Bepflanzung der Außenanlagen in allen Illustrationen haben lediglich beispielhafte Charakter und sind nicht Bestandteil eines vertragsgegenständlichen Kaufobjekts. Gleiches gilt für eventuell dargestellte Bodenbeläge (z.B. Fliesen, Terrassen- und Balkonplatten im Hinblick auf Verlegeart, Verlegerichtung, Größe etc.).

Gültigkeit haben ausschließlich die notariell beurkundeten Verträge, maßgebend ist die dortige Baubeschreibung. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung dieser Website, auch auszugsweise, sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Herausgebers des Exposés (Freiburger Stadtbau GmbH) gestattet. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Texten liegen beim Herausgeber der Website.

Herausgeber:

Freiburger Stadtbau GmbH
Am Karlsplatz 2
79098 Freiburg
Telefon: 0761 2105-0
E-Mail: info@fsb-fr.de
www.freiburger-stadtbau.de

Dr. Magdalena Szablewska, Technische Geschäftsführerin
Dr. Matthias Müller, Kaufmännischer Geschäftsführer

Erstellt: März 2024
Gestaltung: Münchrath Ideen+Medien
Visualisierungen: LINK3D

Die Freiburger Stadtbau gehört zu den wichtigen Wohnbau-Akteuren in Freiburg. Eine unserer zentralen Aufgaben ist es, bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen und neuen zu schaffen. Als Bauherrin sind wir deshalb in vielen Stadtteilen und Wohnungsbauprojekten aktiv. Große Quartiersentwicklungen sind bereits abgeschlossen, weitere im Bau, neue in Planung.